Buchfürhung Grundlagen-Begriffe

Grundlagen-Begriffe der Finanzbuchhaltung A bis Z

  • Oktober 3rd, 2023
  • Tips
  • Dennis Kulla

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kann kompliziert sein – nicht zuletzt wegen der vielen Fachwörter und unterschiedlichen Steuer-Arten. Damit du den Durchblick behältst, erklären wir dir einige Grundlagen-Begriffe der Buchführung A bis Z.

Abflussprinzip: Im Steuerrecht geltendes Prinzip. Es bedeutet, dass eine Ausgabe dem Kalenderjahr (steuerlich) zuzuordnen ist, in dem gezahlt wurde (Geld „abfließt“).

Abgabenordnung: Das grundlegende Gesetz des deutschen Steuerrechts. In ihm werden die Regelungen und Verfahren beschrieben, die für alle Arten von Steuern gelten. Die Abgabenordnung existiert seit dem 1. Januar 1977 und ist seitdem mehrfach überarbeitet worden.

Abgeltungsteuer: Eine Steuer auf Kapitalerträge, also Zinsen bzw. Gewinne von Geldanlagen (z. B. von Aktien, Sparbüchern etc.). Die Abgeltungsteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt und beträgt 25 Prozent der Kapitalerträge (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Seit diesem Zeitpunkt sind Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr als Teil des Einkommens mit der Einkommensteuer zu versteuern, sondern als Pauschalversteuerung. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. Die Abgeltungsteuer gilt nur für Kapitalerträge, die den jährlichen Freibetrag von 801 Euro pro Person übersteigen. Wichtig: Um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen, muss bei den entsprechenden Banken oder Finanzinstituten ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Man kann den Freibetrag auch auf mehrere Banken aufteilen (beispielsweise 400 Euro Freibetrag bei der Hausbank und 401 bei einer zweiten Bank). Mit Zahlung der Abgeltungsteuer sind die Steuerschulden für Kapitalerträge abgegolten, also ausgeglichen.

Abschreibung: Vermögensgegenstände nutzen sich aus steuerlicher Sicht ab. Sie verlieren also mit der Zeit an Wert bzw. werden irgendwann unbrauchbar. Dieser Wertverlust kann über die Finanzbuchhaltung steuerlich geltend gemacht werden. Das bezeichnet man im Steuerrecht als Abschreibung.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): Er bezeichnet Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres, die bereits in dieser Periode geleistet wurden. Das können beispielsweise Gehälter, Mieten oder Zinsen sein. Zweck davon ist es, in der Finanzbuchhaltung die Zahlung von der Zuordnung zum Wirtschaftsjahr zu trennen.

Arbeitsplatz Grundlagen-Begriffe der Buchführung

Anlagevermögen: Der nicht zum Verkauf bestimmte Teil des Vermögens eines Unternehmens. Dazu zählen zum Beispiel Gebäude und Grundstücke (sofern nicht Handel mit ihnen betrieben werden soll, sonst wäre es “Umlaufvermögen”), technische Anlagen und Maschinen. Ebenso gehören dazu Beteiligungen an anderen Unternehmen und Wertpapiere.

Anschaffungsaufwand/-kosten: Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (soweit dem Vermögensgegenstand direkt und einzeln zuordenbar).

Aufwand und Ertrag: Als Aufwand bezeichnet man den Wertverzehr aller Güter (also Waren und Dienstleistungen), die bei der Produktion eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Materialverbrauch, die Abnützung von Anlagen, aber auch Lohnauszahlungen, Mietzinskosten oder Steuern. Das Gegenstück zum Aufwand ist der Ertrag. Beim Ertrag handelt es sich um den Wertzuwachs, der das Unternehmen vor allem mit dem Verkauf von Gütern erzielt. Also beispielsweise Umsatzerlöse, Provisionen, aber auch Zinserträge von der Bank. Aufwand und Ertrag werden in der Finanzbuchhaltung immer über einen bestimmten Zeitraum (Periode) betrachtet.

Außensteuergesetz (AStG): Ein Gesetz, das sich auf die Steuern von Einzelpersonen und Unternehmen bezieht, die Einkommen und Gewinne von Deutschland ins Ausland zu verlagern versuchen. Natürlich ist es für deutsche Bürger legal, ins Ausland umzuziehen. Auch Unternehmen können ihren Sitz ins Ausland verlegen. Einige tun dies, um von geringeren Steuern zu profitieren. Das ist vom deutschen Fiskus nicht unbedingt erwünscht. Mit dem Außensteuergesetz soll diese Form der Steuervermeidung erschwert oder ganz verhindert werden.

Betriebsvermögen/Umlaufvermögen: Das Betriebsvermögen eines Unternehmens lässt sich in Anlage- und Umlaufvermögen aufgliedern. Zum Betriebsvermögen zählen alle Vermögensgegenstände eines Betriebs, abzüglich aller Schulden. Zum Umlaufvermögen diejenigen Wirtschaftsgüter, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Sie sind dazu bestimmt, verarbeitet, verbraucht oder verkauft zu werden.

Bilanz/Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Bei der Finanzbuchhaltung werden verschiedene Verfahren angewandt und vom Finanzamt gefordert. Das ist unter anderem von der Gesellschaftsform und der Höhe der Einnahmen abhängig. Zwei der Gängigsten sind die Bilanz und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt eine einfache Methode der Finanzbuchhaltung dar. Sie dient zur Gewinnermittlung. Die Einnahmen werden den Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz ist der Gewinn oder Verlust. Freiberufler dürfen ihren Gewinn immer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Bei Unternehmen und Kaufleuten ist das nur der Fall, wenn ihre Umsätze und Gewinne bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaften etc.) müssen immer bilanzieren. Eine Bilanz ist im Grunde eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Auf der linken Seite der Bilanz steht das Vermögen (als Aktiva bezeichnet). Auf der rechten Seite sind Eigenkapital und Schulden (als Passiva bezeichnet) aufgeführt. Die Erstellung einer Bilanz folgt anderen Regel als eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ist komplexer, aufwendiger und entsprechend teurer.

Brutto: Ohne Abzug der Kosten oder der Steuern.

Buchführung: Bedeutet im Grunde nichts anderes als die Führung der Bücher. Genauer gesagt handelt es sich um die genaue Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben. Früher wurden diese tatsächlich in Büchern eingetragen. Heutzutage sind die Bücher durch Computer ersetzt worden. Die Finanzbuchhaltung hat mehrere Funktionen. Zum einen gibt sie dir einen Überblick über die finanzielle Situation deines Unternehmens. Darüber hinaus wird die Finanzbuchhaltung vom Finanzamt gefordert, um Steuern zu erheben.

Steuern

Buchhaltung: Abteilung eines Unternehmens, das sich mit der Finanzbuchhaltung befasst. Der Begriff Buchhaltung wird umgangssprachlich oft in der gleichen Bedeutung wie Finanzbuchhaltung verwendet.

Buchwert: Begriff aus der Finanzbuchhaltung . Unter Buchwert versteht man den Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand in der Bilanz (also den “Büchern”) erfasst ist. Wird ein Vermögensgegenstand in die Bilanz aufgenommen, entspricht der Buchwert seinen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Mit der Zeit ändert sich der Buchwert, z. B. aufgrund von Abschreibungen. So kann der Buchwert mit der Zeit vom tatsächlichen Wert des Vermögensgegenstands abweichen.

Bundesministerium der Finanzen: Deutsches Bundesministerium mit Hauptsitz in Berlin. Das Bundesministerium der Finanzen ist für die Staatsfinanzen und Steuerpolitik zuständig.

Cost Average Effect: Zu gut deutsch Durchschnittskosteneffekt. Dieser Begriff bezieht sich auf Geldanlagen und darauf, dass man regelmäßig für den gleichen Betrag (z.B. monatlich 500 Euro) Aktien, Fondsanteile oder dergleichen erwirbt. Da die Kurse der Aktien und Fonds schwanken, erhält man für seinen regelmäßigen Betrag manchmal mehr, manchmal weniger Anteile. Somit wird “antizyklisch” gekauft: sind die Anteilswerte gerade unten, werden mehr Anteile gekauft, sind sie teuer, werden weniger gekauft, da es ja in unserem Beispiel monatlich stets 500 Euro sind. Auf diese Weise sind Schwankungen, bei längeren Ansparlaufzeiten, sogar meist positiv für die Rendite.

Deal: Geschäft, Vereinbarung, Vertrag.

Debitoren: (Guthaben gegenüber Kunden) Debitoren bestehen aus Verkäufen und Dienstleistungen an Kunden, die von diesen noch nicht bezahlt wurden. So zeigen Debitoren in der Finanzbuchhaltung auf, wie viel Geld Kunden dem Unternehmen schulden.

Kreditoren: Die Kreditoren sind das Gegenstück zu den Debitoren. Sie entstehen aus Käufen, die das Unternehmen nicht sofort bezahlt. So zeigen Kreditoren auf, wie viel Geld das Unternehmen seinen Lieferanten schuldet.

Doppelte Finanzbuchhaltung: Bei der doppelten Finanzbuchhaltung wird jeder Geschäftsvorfall zwei Mal erfasst, jedoch auf verschiedenen Konten: einmal im Soll und einmal im Haben. Auch spricht man von doppelter Buchführung, weil der Erfolg eines Unternehmens auf zweifache Art und Weise errechnet wird: Durch die Bilanz und die Erfolgsrechnung.

direkte Steuern/indirekte Steuern: Man kann die verschiedenen Steuerarten in direkte und indirekte Steuern unterteilen. Die direkten Steuern werden direkt vom Steuerpflichtigen oder über Dritte erhoben.

Doppelbesteuerungsabkommen: Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Staaten. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird vermieden, dass jemand, der in verschiedenen Staaten Einkommen bezieht, doppelt besteuert wird. Im Vertrag wird geregelt, in welcher Höhe die betroffene Person in den jeweiligen Staaten Steuern zu zahlen hat.

Eigenkapital: Dieser Begriff hat mehrere Bedeutungen. Allgemein bezeichnet er das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital zur Finanzierung einer Sache. Im Wirtschaftsbereich bzw. im bilanziellen Sinne ist Eigenkapital das Vermögen abzüglich der Schulden.

Eigentum: Das, was jemandem gehört. Etwas, worüber jemand die rechtliche, aber nicht unbedingt die tatsächliche Herrschaft hat. Eigentum kann natürlichen Personen oder juristischen Personen zugeordnet werden. Eigentum ist nicht gleich Besitz.

Einkommensteuer (ESt): Steuer von Privatpersonen, die abhängig vom Einkommen anfällt. Bei Angestellten wird sie in Form der Lohnsteuer erhoben und direkt vom Gehalt abgezogen (Lohnsteuer = eine Einkommenssteuer, in die Freibeträge und pauschale Werbungskosten einkalkuliert wurden und die vom Arbeitgeber abgeführt werden muss). Selbstständige müssen ihr Einkommen selbst angeben und ihre Einkommensteuer eigenhändig bezahlen. Wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Bis zu einem Betrag von ca. 9.000 Euro fallen keine Steuern an (Stand 2019). Das bezeichnet man als den Grundfreibetrag. Er wird aufgrund der Inflation jedes Jahr ein wenig erhöht. Der Bereich von 9.168 Euro bis 14.254 Euro wird als Progressionszone I bezeichnet. Hier steigt der Steuersatz von 14 Prozent relativ steil bis hinauf zu 24 Prozent. Die Progressionszone II beginnt bei 14.255 Euro und geht bis hinauf zu 55.961 Euro. Der Steuersatz steigt hier langsamer als in der Progressionszone I und geht von 24 Prozent bis auf 42 Prozent hinauf. In der folgenden Proportionalzone I von 55.961 Euro bis zu 265.327 Euro bleibt der Steuersatz für jeden weiteren zu versteuernden Euro bei 42 Prozent. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 265.327 Euro beginnt die Proportionalzone II. Der Teil des zu versteuernden Einkommens, der über diesen Wert hinausgeht, wird mit 45 Prozent versteuert. Je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise die ersten 9.168 Euro des Einkommens nicht besteuert werden und zwar egal, wie hoch das Einkommen insgesamt ist.

Einkommensteuergesetz (EStG): Gesetz über die Besteuerung des Einkommens von Privatpersonen.

Elster: Abkürzung für Elektronische Steuererklärung. Ein Projekt zur Abwicklung von Steuererklärungen von Bund und Ländern. Wer Internetzugang hat, der ist verpflichtet, seine Steuererklärung auf elektronischem Weg abzugeben. Die Elster-Software ist eine kostenfreie Möglichkeit, das zu tun.

Freiberufler: Freelancer und freier Mitarbeiter mögen sich ähnlich anhören, sind aber grundverschieden. Bezeichnet eine Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt und einen erzieherischen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Hintergrund hat. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Architekten, Fotografen, Ingenieure, Künstler, Rechtsanwälte und Softwareentwickler. Eine vollständige Liste der anerkannten freiberuflichen Tätigkeiten führt §18 des Einkommensteuergesetzes auf. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Für einige freiberufliche Tätigkeiten (beispielsweise Ärzte, Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte) sind besondere Qualifikationen erforderlich. Für andere (wie Maler oder Schriftsteller) nicht.

freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit: Bei selbstständigen Tätigkeiten stellt sich manchmal die Frage, ob man dabei einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgeht. Freiberufler haben gegenüber Gewerbetreibenden einige Vorteile: Sie müssen kein Gewerbe anmelden, zahlen keine Gewerbesteuer, müssen nicht der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder einer Handwerkskammer beitreten und können ihre Finanzbuchhaltung mit der relativ einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen. Welche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen, regelt § 18 Einkommensteuergesetz. Alle anderen selbstständigen Tätigkeiten machen einen zum Gewerbetreibenden. Dabei kommen einige der Nachteile erst bei höherem Einkommen zum Tragen. Gewerbesteuer fällt nur auf Gewinne an, die einen Betrag von 24.500 Euro im Jahr übersteigen. Eine Bilanz musst du erstellen, sobald du ein jährlichen Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einen jährlichen Gewinn von mehr als 60.000 Euro erwirtschaftet.

Freistellungsauftrag: Eine Anweisung an eine Bank oder ein Kreditinstitut. Damit kann der Freibetrag auf die Abgeltungssteuer (Steuer auf Zinsen etc.) ausgenutzt werden.

Abgeltungssteuer: Wenn man Konten bei mehreren Banken und Geldinstituten hat, kann man mehrere Freistellungsaufträge abgeben. Der gesamte Freibetrag darf aber nicht über 801 Euro (Stand 2019) hinausgehen, falls doch wird das als Steuerhinterziehung gewertet. Stellt man keinen Freistellungsauftrag, wird auf die gesamten Zinsen, die man erhält, Abgeltungssteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung können zu viel gezahlte Abgeltungssteuern wieder zurückgeholt werden.

Fremdkapital: Geld, das jemandem von einem anderen geliehen wird. Das Fremdkapital kann von einer Bank oder aus anderen Quellen stammen.

geldwerter Vorteil: Auch Sachleistungen oder Sachbezüge genannt, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Als geldwerten Vorteil bezeichnet man eine Vergütung, die über das Gehalt hinausgeht. Dazu gehört beispielsweise ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf. Oder ein Rabatt auf Produkte des Unternehmens, freie Unterkunft, Verpflegung etc. Die meisten geldwerten Vorteile sind ähnlich wie liquide Einnahmen zu versteuern.

Genossenschaft: Bezeichnung für eine deutsche Rechtsform. Eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Ziel, die einzelnen Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb kulturell, sozial oder wirtschaftlich zu fördern. (Abkürzung e. G. oder eG für eingetragene Genossenschaft.)

geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG): Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist laut Einkommensteuergesetz ein “selbstständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei maximal 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegen”. Der steuerliche Vorteil besteht darin, dass ein geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben werden kann. Diese Definition schließt z. B. aus, dass einzelne Teile einer Küchenzeile jeweils als GWG abgesetzt werden, da sie nicht getrennt nutzbar wären. Küchen gelten als “bewegliches Wirtschaftsgut“.

Geschäftsführer: Jemand, der ein Unternehmen leitet und es nach außen vertritt. Der Geschäftsführer kann ein Gesellschafter sein, also Anteile am Unternehmen besitzen, muss es aber nicht. Je nach Gesellschaftsform nennt man den Leiter/Vertreter auch “Vorstand” (z.B. bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Ein Zusammenschluss von mindestens zwei “Rechtssubjekten” (Personen oder Firmen = Gesellschafter), die einen Gesellschaftervertrag vereinbaren. Damit verpflichten sie sich, einen gemeinsamen Zweck anzustreben. Alle Gesellschafter haften dabei mit ihrem Privat- bzw. Firmenvermögen.

Gesellschafter: Ein Teilhaber eines Unternehmens. Es kann sich um eine natürliche Person handeln oder eine juristische Person.

Gesellschafterversammlung: Treffen der Gesellschafter eines Unternehmens. Bei der Gesellschafterversammlung können die einzelnen Gesellschafter Themen besprechen und Entscheidungen über das Unternehmen herbeiführen.

Gewerbesteuer (GewSt): Steuer, die ein Gewerbebetrieb abführen muss. Dazu zählen Personen, die ein Gewerbe ausüben, wie auch Unternehmen. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben, die auch ihre Höhe über den sogenannten Hebesatz festlegen. Für sie stellt diese Steuer eine der wichtigsten Einkunftsarten dar. Bei Personen (und Personengesellschaften) gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro. Alle darüber hinaus erzielten Erträge werden der Gewerbesteuer unterworfen, welche im Jahr der Zahlung bis zu einen gewissen Satz auf die Einkommensteuer anrechenbar ist. Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich keinen Freibetrag und sind somit von Beginn an gewerbesteuerpflichtig.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Begriff aus der Finanzbuchhaltung. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung werden Einnahmen (Gewinne) und Ausgaben (Verluste) gegenübergestellt. Sie ist Teil einer Bilanz.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB): Als Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzbuchhaltung bezeichnet man in Deutschland die allgemein gültigen Regeln zur Buchführung. Ein Teil davon basiert auf Gesetzen, ein anderer besteht aus Regeln, die sich in der Praxis ergeben haben. Auch Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden gehören dazu. Zu diesen Regeln zählt beispielsweise der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit. Das bedeutet, dass die Buchführung verständlich sein muss und so beschaffen, dass sie von einem Dritten (z. B. einem Finanzbeamten oder Banker) innerhalb kurzer Zeit verstanden werden kann.

Herstellungsaufwand/-kosten: Kosten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes und zusätzlich die Kosten für dessen Erweiterung und für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung.

Holding: Kurzform für Holdinggesellschaft. Zu gut Deutsch Dachgesellschaft oder Muttergesellschaft. Meist ein Unternehmen, dessen einziger Zweck darin besteht, Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu halten. Dazu zählen Erwerb und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Der Vorteil einer Holding liegt vor allem in der Trennung von Risiken und möglichen Steuervorteilen. Der Nachteil ist die Abhängigkeit der Tochtergesellschaften von der Muttergesellschaft (Holding). Es gibt noch verschiedene weitere Arten von Holdings, die weitere Zwecke verfolgen (wie z. B. “operative Holding”, “Management Holding” etc.). Das Unternehmen „Google“ wurde 2015 umstrukturiert, indem die verschiedenen Unternehmensbereiche als eigenständige Unternehmen unter dem Dach der Holding „Alphabet Inc.“ etabliert wurden. Das Suchmaschinenunternehmen „Google“ ist seitdem eine Tochterfirma von „Alphabet Inc.“.

Instandhaltung: (nach DIN = Deutsche Industrie Norm) Aktionen, die den funktionsfähigen Zustand erhalten oder bei Ausfall wiederherstellen (bei technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmitteln).

Ist-Versteuerung: Bei einer Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer hingegen erst dann an das Finanzamt abgeführt, wenn du tatsächlich vom Kunden bezahlt worden bist und somit nicht direkt im Anschluss der Rechnungsstellung.

Jahresabschluss: Umfangreiche Offenlegung der Vermögenssituation und die Berechnung von Gewinn und Verlust am Ende eines Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Situation dar und beinhaltet den Abschluss der Finanzbuchhaltung für das betreffende Jahr. Kleine Gewerbetreibende (mit weniger als 600.000 Euro Umsatz oder weniger als 60.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr, die diese Grenzen auch in den beiden Vorjahren nicht überschritten hatten) und Freiberufler sind nicht zur Aufstellung und Einreichung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Kapitalgesellschaften (wie z. B. Aktiengesellschaften) müssen ihren Jahresabschluss offenlegen. Welche Informationen dabei zu veröffentlichen sind, hängt von ihrer Größe ab.

Kommanditgesellschaft (KG): Besondere Form der Personengesellschaft. Eine Kommanditgesellschaft hat immer zwei Arten von Gesellschaftern. Der erste ist der sogenannte Kommanditist. Er beteiligt sich finanziell an der Gesellschaft, haftet mit seiner Einlage, nicht aber mit seinem Privatvermögen. Der zweite Gesellschafter ist der Komplementär. Er haftet den Gläubigern der Kommanditgesellschaft gegenüber unbegrenzt, also auch mit seinem Privatvermögen. Da der Komplementär somit größere Haftung und Verantwortung hat, ist er auch derjenige, der die Kommanditgesellschaft leitet. Oft wird (um die Haftung des Komplementärs trotzdem zu begrenzen) eine GmbH als solcher eingesetzt.

Lohnsteuer: Eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bei Lohn- und Gehaltsempfängern. Der Arbeitgeber zieht diese direkt vom Bruttoverdienst des Arbeitnehmers ab und überweist die Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt.

Lohnsteuerklasse: Bei Empfängern von Lohn- und Gehaltszahlungen wird eine Einteilung in Steuerklassen vorgenommen. Dies geschieht anhand von Familienstand sowie Anzahl der Kinder. Der Grund, aus dem Steuerklassen eingeführt wurden, ist der, dass der Arbeitgeber zwar die Höhe des Bruttoarbeitslohns kennt, jedoch nicht die letztliche Höhe des zu versteuernden Einkommens. Um dem möglichst nahe zu kommen, wurden die Steuerklassen eingeführt. Sie beeinflussen nur die Höhe der monatlichen Steuervorauszahlungen, nicht aber die jährlich zu zahlende Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Somit ergeben sich durch die Wahl der Steuerklassen bei Ehepaaren letztlich keine Steuervorteile. Falls dem Arbeitnehmer über das Jahr zu viele Steuern abgezogen wurden, kann der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Zu viel gezahlte Steuern werden dem Arbeitnehmer erstattet. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (etwa, weil er neben seiner Anstellung noch andere Beschäftigungen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat), darf sein Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich für ihn vornehmen. Eventuell zu viel gezahlte Steuern erhält der Arbeitnehmer über die Einkommensteuererklärung zurück. Die verschiedenen Steuerklassen werden grob wie folgt unterteilt:

  • Steuerklasse 1: Ledige und geschiedene Arbeitnehmer
  • Steuerklasse 2: Ledige und geschiedene Arbeitnehmer, die alleinerziehend sind
  • Steuerklasse 3: Verheiratete, bei denen der Partner in Klasse 5 ist oder kein eigenes Einkommen hat
  • Steuerklasse 4: Verheiratete, wenn beide in etwa das gleiche Einkommen haben
  • Steuerklasse 5: Verheiratete, bei denen der Partner Steuerklasse 3 hat
  • Steuerklasse 6: Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen

Mehrwertsteuer: Gleichbedeutend mit dem Begriff Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, der eher im wirtschaftlichen Sprachgebrauch verwendet wird.

Netto: Nach Abzug der Kosten oder der Steuern.

Passiva: Er bezeichnet die Kapitalquellen eines Unternehmens (Mittelherkunft). Dazu gehören unter anderem Eigenkapital, Rückstellungen (für Rechnungen, die bald zu bezahlen sind, deren Höhe man aber nicht genau kennt) und Verbindlichkeiten (Beträge, die das Unternehmen schuldet, also offene Rechnungen).

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP): Der Begriff bezieht sich auf Bilanzen. Er bezeichnet erhaltene Zahlungen, für die ein Unternehmen erst in der nächsten Periode eine Leistung erbringt. Das können beispielsweise Mieten oder Zinsen sein.

Prokura: Vollmacht zu handeln. Eine Vertretungsvollmacht, die einem Mitarbeiter eines Unternehmens ausgestellt wird und öffentlich über das Handelsregister einsehbar ist (im Gegensatz zur Handlungsvollmacht, die auf einer nicht eingetragenen, notariellen Vollmacht basiert). Dadurch hat der Prokurist z. B. die Befugnis, Bestellungen vorzunehmen oder Verträge zu unterzeichnen.

Rücklagen: Als Rücklagen bezeichnet man allgemein Kapital, das in Reserve gehalten wird. In der Finanzbuchhaltung wird der Begriff für einen bestimmten Teil des Eigenkapitals verwendet, der zurückgelegt wird.

Rückstellungen: Begriff aus der Finanzbuchhaltung . Bezeichnet Verbindlichkeiten (also an einen anderen zu zahlende Gelder), die erwartet werden, wobei man deren Höhe nicht genau vorhersehen kann. Sie zählen zu den Schulden/Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Rückstellungen sollten nicht mit Rücklagen verwechselt werden. Als Rücklagen bezeichnet man finanzielle Reserven.

Sachbezüge: Bezüge eines Arbeitnehmers, die er vom Arbeitgeber nicht in Form von Geld, sondern als eine Leistung oder Ware erhält. Dazu zählen etwa Arbeitskleidung, Dienstwagen für den privaten Gebrauch, kostenlose Getränke, Tankgutscheine, Verpflegung und vieles mehr. Wichtig dabei: Sachbezüge sind (manchmal nur teilweise) zu versteuern!

Skalierung: Bezeichnet allgemein die Zuordnung nach der Größenordnung von etwas (= das Einordnen in eine Skala). Im Geschäftsleben bedeutet es vereinfacht gesagt: “das Expandieren”, “das Hochdrehen” eines (funktionierenden) Geschäftsmodells. Dabei unterscheidet man in “gut skalierbar” (wie z. B. ein Hörbuch, das einmal produziert wurde und dann millionenfach ohne Mehraufwand heruntergeladen werden kann) und “schlecht skalierbar” (wie z. B. das Erstellen von Maßanzügen).

Soll-Versteuerung: Bei der Soll-Versteuerung zahlst du die fällige Umsatzsteuer direkt, nachdem du die Rechnungserstellung an den Kunden vorgenommen hast. Entscheidend für die Überweisung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist hier also das Rechnungsdatum, nicht das Datum des Geldeingangs.

Solidaritätszuschlag: Eine Steuerabgabe zum Zwecke der Umverteilung. Sie wurde ursprünglich 1991 eingeführt, zunächst befristet, besteht aber bis heute weiter. Ihr Hauptzweck bestand anfangs darin, den deutschen Anteil der Kosten des Zweiten Golfkriegs (1991) zu decken. Nachdem er 1993 und 1994 ausgesetzt wurde, wurde der „Soli“ 1995 wieder eingeführt. Dabei ging es darum, Mittel zur Deckung von Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu beschaffen. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer erhoben, also sowohl von einzelnen Bundesbürgern wie auch Unternehmen.

Sonderausgaben: Bestimmte Ausgaben, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können, aber weder zu den Betriebsausgaben noch zu Werbungskosten zählen. Dazu gehören unter anderem:

  • Aufwendungen für Kinderbetreuung
  • Beiträge für Altersvorsorgeverträge
  • Schulgeld
  • Spenden
  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten
  • Vorsorgeaufwendungen

Spende: Unterstützung in Form von Geld oder Sachleistungen, die Personen oder Organisationen helfen sollen. Für eine Spende wird in der Regel keine Gegenleistung erwartet. Spenden an eine gemeinnützige Organisation können bis zu einem Anteil von 20 Prozent deiner Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. “Spenden” (nennt man eigentlich “Zustiftungen”) in das Vermögen einer Stiftung können bis zu einer Höhe von einer Million Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz für Einkommensteuer beträgt in Deutschland 42 Prozent (Stand 2019). Bei einem Alleinstehenden sind ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.961 Euro für jeden weiteren Euro 42 Prozent Steuern zu zahlen. Tatsächlich existiert seit 2007 noch ein Steuersatz, der darüber hinausgeht. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 265.327 Euro wird auf jeden weiteren Euro ein Steuersatz von 45 Prozent fällig. Das ist die sogenannte „Reichensteuer“. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer kommen hinzu.

Splitting: (von englisch splitting: spalten, Spaltung.) Splitting bezeichnet bei der Festlegung der Einkommensteuer das Verfahren, nach dem Ehepaare besteuert werden. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann zusammen versteuert. Das ist für das Ehepaar insbesondere dann von Vorteil, wenn einer relativ wenig und der andere relativ viel verdient. Angenommen ein Ehepartner hätte ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro und der andere eines von 10.000 Euro. Dann hätten sie einzeln 12.295 und 123 Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Würden sie zusammen veranlagt werden, läge ihr zu versteuerndes Einkommen bei 60.000 Euro und sie müssten nur 10.550 Euro Steuern entrichten.

Steuerbescheid: Ein Bescheid ist eine amtliche Auskunft, Entscheidung oder Stellungnahme zu einem bestimmten Thema. Oft ist damit eine Berechnung verbunden, die zur Zahlung einer bestimmten Summe führt. Der Steuerbescheid führt die eigenen Einkünfte und die daraus resultierenden Steuern auf, die der Empfänger zu zahlen hat.

Steuererklärung: Eine Steuererklärung wird von einem Bürger oder Unternehmen an das Finanzamt übermittelt. Darin werden detailliert Angaben zu den eigenen Einnahmen gemacht. Diese benötigt das Finanzamt, um die Höhe der Steuer festzulegen.

Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): Jedem in Deutschland gemeldeten Bürger wird eine Steueridentifikationsnummer zugewiesen. Sie bleibt das ganze Leben lang gleich, auch wenn man umzieht. Damit unterscheidet sie sich von der Steuernummer. Die Steuernummer wird einem nach Wohnort und zuständigem Finanzamt zugewiesen. Nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-ID.

Steuerprogression: Der Anstieg des Steuersatzes, der abhängig vom zu versteuernden Einkommen ist. Einfach ausgedrückt: Je mehr man verdient, desto höher ist der prozentuale Anteil, den man für jeden weiteren Euro an Steuern zu zahlen hat. Siehe auch unter Einkommensteuer. Die Grafik dort zeigt die verschiedenen Zonen der Steuerprogression.

Steuersparmodell: Bezeichnet die (legale) Möglichkeit, durch geschickte Methoden oder Investitionen Steuern zu sparen. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. In der Vergangenheit haben Steuerzahler allerdings oft in unrentable Anlagen investiert, um Steuern zu sparen. Dadurch konnten sie zwar tatsächlich Steuern sparen, hatten letztlich aber nichts gewonnen oder unterm Strich sogar Verluste hinnehmen müssen. Der Fehler bestand hauptsächlich darin, allein auf Steuervorteile zu achten und Rentabilität außer Acht zu lassen. Es gibt auch einige Regelungen im Steuerrecht, die sich mit “modellhafter Gestaltung” beschäftigen und diese definieren. Hier leidet dann der steuerliche Effekt.

Umsatzsteuer: Auf den Umsatz erhobene Steuer. Sie wird, bis auf wenige Ausnahmen, auf alle Konsumausgaben erhoben. Dabei ist sie gewöhnlich im Preis, den der Konsument bezahlt, bereits enthalten. Der Regelsteuersatz für Umsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 Prozent (Stand 2019). Für viele Lebensmittel und bestimmte Waren und Dienstleistungen wird ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent erhoben. Einige Leistungen sind komplett von der Umsatzsteuer befreit, wie z.B. Finanzierungs- oder Versicherungsvermittlung. Bedingt der Corona-Krise wird der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abgesenkt.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID): Die Umsatzsteuer-ID kann Unternehmen auf Antrag zugewiesen werden. Sie dient dazu, ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union eindeutig zu kennzeichnen. Ist ein deutsches Unternehmen auch im Ausland tätig, benötigt es eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (praktisch immer, wenn Waren über das Internet verkauft und anschließend versandt werden).

Umsatzsteuerrichtlinien (UStR): Anweisungen vom Bundesministerium der Finanzen an die Finanzverwaltung. Die Umsatzsteuerrichtlinien sollten für die einheitliche Anwendung des Umsatzsteuergesetzes durch die Finanzämter sorgen. So sollte verhindert werden, dass ein Finanzamt ein Steuergesetz anders auslegt als ein anderes. Die Umsatzsteuerrichtlinien 2008 wurden inzwischen aufgehoben und durch den sogenannten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt. Er wird ebenfalls vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Anders als die Umsatzsteuerrichtlinien muss der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht mehr vom Bundesrat genehmigt werden. Dadurch können Änderungen schneller umgesetzt werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Eine Bescheinigung des Finanzamts. Sie ist in zwei Fällen von Bedeutung. So beim Erwerb von Immobilien. Erst wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, was eine der Voraussetzungen ist, damit er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an ein Unternehmen ist ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung. Sie besagt, dass das steuerpflichtige Unternehmen seinen Steuererklärungs- und Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

Verlust: Gegenteil von Gewinn. Eine Situation, in der die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.

Vorsteuer: Von einem Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer, die es mit der von Kunden erhaltenen Umsatzsteuer verrechnen kann.

Werbungskosten: Hat im Steuerrecht und in der Finanzbuchhaltung nicht wirklich etwas mit Werbung zu tun, sondern mit Erwerbung. Laut Definition handelt es sich um “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen”. Anders ausgedrückt: Zu den Werbungskosten zählen grundsätzlich alle Ausgaben, die man tätigt, um überhaupt Geld zu verdienen. Werbungskosten können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von den Einkünften abgezogen werden. Die Liste möglicher Werbungskosten ist lang und umfasst unter anderem Aufwendungen für Berufskleidung, Fahrten zur Arbeit, berufliche Fortbildung etc. Damit Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, muss man sie belegen können (also immer Rechnungen und Quittungen aufbewahren) und sie müssen in Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen (viele Stolperfallen)!

Zuflussprinzip: Ein im Steuerrecht geltendes Prinzip. Es bedeutet, dass eine Einnahme dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen ist, in dem sie erhalten wird, also einem „zufließt“.

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