Neuer Sommer, neue Gesetze: Ab dem 1. Juli treten wieder einige Änderungen in Kraft.
Zur Entlastung der Bevölkerung hat der Bundestag das Ende der EEG-Umlage vorgezogen. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau von ökologisch erzeugtem Strom zu finanzieren, und sollte ursprünglich zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden. Nun wird sie schon vorzeitig zum 1. Juli gestrichen, um von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Damit sparen Stromkunden 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
Nachdem der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar von 9,60 auf 9,82 Euro gestiegen ist, klettert er nun gemäß der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020 auf 10,45 Euro je Stunde. Ab Oktober 2022 gilt dann der Mindestlohn von 12 Euro. Zeitgleich wird im Herbst die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro erhöht und an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt.
In Deutschland lebten im Juli 2021 rund 21 Mio. Rentner. Für diese wurden nun unter anderem die Reaktivierung des Nachholfaktors, die jährliche Rentenanpassung sowie Verbesserungen für bestehende Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Die Reaktivierung des Nachholfaktors soll dazu führen, dass künftig jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. Zum 1. Juli werden dementsprechend der aktuelle Rentenwert auf 36,02 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro angehoben. Damit werden die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen.
Online abgeschlossene Verträge werden nicht selten zur Kostenfalle für Verbraucher. Eine Kündigung ist häufig aufwändig und kompliziert. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sorgt nun dafür, dass im Online-Bereich ein Kündigungsbutton verpflichtend ist. Richtet der Unternehmer diese unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit nicht ein, kann ein Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Seit Januar 2022 gilt eine Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Aktuell dürfen noch Restbestände ohne Pfand verkauft werden. Ab dem 1. Juli müssen alle Säfte und andere Getränke das Pfandsymbol aufweisen. Ab 2024 gilt die Pfandpflicht dann auch für Milch und Milcherzeugnisse.
Wer Pakete verschickt, zahlt ab dem 1. Juli mehr. DHL erhöht die Preise von z.B. 3,79 auf 3,99 Euro für ein kleines Päckchen.
Teurer werden auch die bisher kostenlosen Corona-Bürgertests. Das bisherige Testkonzept endet zum 30. Juni, ab dem 1. Juli kostet ein Test dann drei Euro. Für Risikogruppen soll der Test weiterhin kostenfrei bleiben.
Nach der Tabaksteuer-Erhöhung zu Beginn des Jahres erfolgt nun vor dem Hintergrund einer „angemessenen, modernen Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten“[1] ab dem 1. Juli auch die Tabakbesteuerung auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Somit werden nun alle nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten künftig der Tabaksteuer unterworfen. Bisher galt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wurde bereits zum 1. Januar eine zusätzliche Steuer eingeführt, da es sich dabei um ein Substitutionsprodukt für Zigaretten handelt.
[1] „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts“, https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928655.pdf
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