Bitcoin und Co.: Warum die EU Kryptowährungen nun strenger beobachtet
Bitcoin, Ethereum, USD Coin, Theter, usw. – laut investing.com gibt es mittlerweile rund 10.900 verschiedene Kryptowährungen. Zwar sind die Krypto-Assets aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken, waren dabei bis dato jedoch erstaunlicherweise kaum reguliert. Wen wundert es daher, dass die Europäische Kommission schon vor geraumer Zeit mit ihrem Entwurf eines „Digital Finance Package“ einen Plan zur Regulierung der Krypto-Vermögenswerte präsentiert hat. Ende Juni 2022 wurde das als Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA, genannte Gesetz nunmehr auf Schiene gebracht. Das einheitliche Rahmenwerk auf EU-Ebene soll die Finanzstabilität wahren, die Kryptobranche fördern und vor allem Anleger und Verbraucher schützen.
Allerdings ist die neue Verordnung nicht unumstritten. Kritiker sehen insbesondere die finanzielle Freiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger der EU in Gefahr. Laut dem Piratenabgeordneten Patrick Breyer seien die Vorschläge „nur ein Vorwand, um mehr Kontrolle über persönliche Daten von EU-Bürgerinnen und Bürger zu erhalten“.
Einheitliche Regelung für alle 27 Mitgliedsstaaten
Die neuen EU-Regelungen für Krypto-Assets sollen zukünftig für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen sowie gleichzeitig innovationsfreundlich sein. Analog dazu soll das Regelwerk auch die Attraktivität der Kryptobranche in der Europäischen Union fördern. Das Gesetz betrifft neben Kryptowährungen auch die Emittenten von Krypto-Werten sowie Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die Transaktionen mit der digitalen Währung abwickeln. Bislang kennt die Krypto-Welt keinen Anlegerschutz wie im klassischen Kapitalmarkt. Eine staatliche Regulierung gibt es noch nicht. Das soll die neue EU-weit geltende Verordnung MiCA nunmehr ändern.
Digitale Systeme in der Finanzwirtschaft gehören für mich als DATEV Buchhalter zum beruflichen Alltag. Für immer mehr Unternehmen stellt sich die Frage der Implementierung digitaler Zahlungssysteme. Bargeldloser Zahlungsverkehr und belegloser Datentransfer sind heutzutage für die meisten Betriebe nicht mehr wegzudenken. Viele Prozesse lassen sich im unternehmerischen Umfeld dank der Digitalisierung erheblich vereinfachen und beschleunigen; Stichwort „Digitale Buchhaltung und Controlling“. Nicht nur in den USA sind Kryptowährungen weit verbreitet, auch in der EU steigt ihre Bedeutung stetig. Die Verwendung von Kryptowährungen sowie deren Bilanzierung wirft dabei allerdings einige steuerliche Herausforderungen auf. Die Erfassung von Kryptos in der Finanzbuchhaltung ist nicht so einfach möglich, da viele Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Gesetzliches Regelwerk für mehr Sicherheit und gegen Finanzkriminalität
Mit wachsender Beliebtheit der digitalen Vermögenswerte steigt auch die Forderung nach Regulierung von Kryptowährungen. Nicht zuletzt wegen des Anlegerschutzes fordern die Initiatoren schon länger einheitliche Maßnahmen, Kritiker hingegen befürchten strenge Einschränkungen und Verbote. Dementsprechend kontrovers und lang gestaltete sich die Debatte über die neue Verordnung bis zur Einigung der EU-weiten Regelung Mitte 2022. Laut dem französischen Minister für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität, Bruno Le Maire, ist „die EU-weite Regulierung dringend erforderlich, um dem Wilden Westen bei Krypto-Assets ein Ende zu setzen“. Der neue Rechtsrahmen soll den Missbrauch von Kryptowerten verhindern sowie gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität vorgehen. Ein Hauptaugenmerk von MiCA ist der Schutz von Verbrauchern vor den Risiken, die mit Investitionen in Kryptowerten verbunden sind. Die strengeren Gesetze sollen vor allem vor Marktmissbrauch und betrügerischen Praktiken schützen sowie für mehr Transparenz sorgen.
Finanzstabilität durch gesetzliche Regelung
Mit der neuen Verordnung sollen nicht nur Emittenten von Kryptowährungen künftig strenger reguliert werden. Mit dem neuen Gesetz werden auch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen stärker in die Pflicht genommen. In Zukunft müssen sie strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets von Verbrauchern erfüllen. So sind sie beispielsweise für den Verlust von Kryptowerten haftbar. Ebenso müssen Unternehmen Informationen über ihren Energieverbrauch in Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten offenlegen und somit eine Erklärung über ihren klimatischen und ökologischen Fußabdruck abgeben. Durch die Erarbeitung und Einführung verbindlicher Mindeststandards scheint ein allgemeines Verbot des rechenintensiven Minings vorerst vom Tisch zu sein. Akteure von Kryptowerten benötigen künftig eine Zulassung von nationalen Behörden, um in der gesamten EU tätig werden zu dürfen.
Anonyme Zahlungen werden aufgrund der strengeren Anforderungen wie Ausweiskontrollen und Registrierungspflicht faktisch verboten. Allerdings dürfte die Einhaltung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Bagatellgrenze“ von 1.000 Euro für anonyme Zahlungen in der Praxis schwierig werden. Kryptowährungen unterliegen häufig hohen Schwankungen, weshalb sich der Wert einer Zahlung innerhalb kürzester Zeit ändern kann.
Stärkerer Verbraucherschutz auch bei Stablecoins
Stablecoins sind Kryptowährungen, die fest an bestimmte Basiswerte, beispielsweise den US-Dollar, gekoppelt sind. Als Basis können Fiat-Währungen, Rohstoffe, aber auch andere Kryptos dienen. Zu den bekanntesten Stablecoins zählen Tether, Binance und USD Coin. Der Zusammenbruch der Stablecoin Terra USD brachte die Branche im Frühjahr 2022 international in die Schlagzeilen. Indem Emittenten von Stablecoins nunmehr aufgefordert sind, eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 und teilweise in Form von Einlagen zu bilden, werden die Verbraucher künftig durch die neuen Regeln geschützt. Der Emittent muss Besitzern von Stablecoins jederzeit einen kostenlosen Umtausch einräumen und dementsprechend ausreichende Reserven vorhalten. Voraussetzung für jede Emission ist außerdem, dass der Emittent einen eingetragenen Sitz in der EU hat. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, kurz EBA genannt, übernimmt die Aufsicht aller Stablecoins. Anbieter von Stablecoins benötigen jedoch nicht nur eine Lizenz in der EU. Sie müssen zudem ein Whitepaper einreichen, bestimmte betriebliche Verpflichtungen erfüllen und dürfen Besitzern von wertstabilen Token keine Zinsen mehr gewähren. Ob sich bei Inkrafttreten dieser Regelungen Anbieter von Stablecoins um eine EU-Lizenz bemühen werden, bleibt abzuwarten.
Strengere Maßnahmen gegen Geldwäsche und für mehr Verbraucherschutz
Insgesamt sind die strengeren Richtlinien ein erster Versuch eine allgemein gültige Regulierung für digitale Assets in der EU zu schaffen. Die Maßnahmen sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen sowie finanzielle Stabilität und gute Unternehmensführung gewährleisten. In erster Linie zielen die neuen Regelungen auf mehr Verbraucherschutz und gegen Geldwäsche ab. Insgesamt wird der Krypto-Markt sicherer und transparenter. Gültig wird der neue Gesetzesrahmen voraussichtlich 2023, sofern die neue Verordnung endgültig angenommen wird und in Kraft treten kann. Laut Brancheninsidern dürfte Europa bei der Reglementierung von Kryptwährungen eine Vorreiterrolle spielen. Die Einführung des neuen Gesetzespakets auf EU-Ebene würde auch Großbritannien sowie die USA erheblich unter Druck setzen, möglichst bald ebenfalls eine staatliche Regelung herbeizuführen.
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